06.05.2026

Wieder werden Arzneimittel für Kinder ausgebremst

Der neue Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verhindert seine eigenen Ziele: mehr Versorgungssicherheit, bessere Kinderarzneimittel und stärkere Innovationsbereitschaft – bei minimalem Einsparpotenzial und maximalem bürokratischen Aufwand

 

InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH warnt in einem offenen Brief vom 06. Mai 2026 an das Bundesministerium für Gesundheit und den Deutschen Bundestag vor schwerwiegenden Versorgungsrisiken durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Im Zentrum der Kritik steht die geplante Ausweitung des Preismoratoriums, die nach Einschätzung des mittelständischen Spezialisten gerade für Kinder unverhältnismäßig schwere Folgen haben wird.

Das im hessischen Heppenheim ansässige Pharmaunternehmen fordert dringend dazu auf, in gemeinsamen Gesprächen die geplante Ausweitung des Preismoratoriums auf den Gesamtmarkt zu überprüfen und ersatzlos zu streichen.

InfectoPharm sieht sich in seinen Zielen – mehr Versorgungssicherheit, bessere Kinderarzneimittel und regelmäßige Schrittinnovationen für Nischenindikationen – durch die geplanten Neuerungen massiv ausgebremst. Das neue Gesetz führt leider weiterhin dazu, dass notwendige Arzneimittel für Kinder vom Markt verschwinden. Jetzt aber zudem auch definitiv nie wieder eingeführt werden können. Neuentwicklungen wird es bedauerlicherweise ebenso nicht mehr geben.

Was sich ändert und warum es schadet

Das Preismoratorium verhindert seit 2009, dass Arzneimittelhersteller die Preise ihrer Produkte erhöhen können. Bislang galt diese Preisbremse unternehmensintern: Ein neues Produkt durfte nicht teurer sein als das eigene, bereits am Markt befindliche Vergleichsprodukt. Die geplante Neuregelung weitet diese Logik radikal aus: Künftig muss sich der Preis eines neuen Präparats am niedrigsten existierenden Marktpreis eines Produkts mit demselben Wirkstoff und vergleichbarer Darreichungsform orientieren – unabhängig davon, von welchem Unternehmen, für welche Indikation und unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen dieser Preis einst entstanden ist.

Die Folge: Neue Produkte mit bekannten Wirkstoffen für neue Indikationen oder mit kindgerechten Darreichungsformen werden in Deutschland schlicht nicht mehr entwickelt werden. „Vermissen Kinder- und Jugendärzte ein Präparat, ist InfectoPharm meist ihr erster Ansprechpartner,“ sagt Philipp Zöller, Geschäftsführender Gesellschafter von InfectoPharm. „Leider werden wir künftig aus Kostengründen nicht mehr helfen können.“

Warum die Versorgung vulnerabler Patienten gefährdet ist

Offenen Brief im Original lesen: Am 6. Mai 2026 verschickte InfectoPharm dieses Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit sowie Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages

Konkrete Beispiele aus dem Portfolio von InfectoPharm

Vitamin-D-Tropfen für Säuglinge: Kindersicherheit wird abgewertet

DeVit-Tropfen sind eine kindgerechte Vitamin-D-Formulierung für Säuglinge, bei der sechs Tropfen exakt die empfohlene Tagesdosis von 400 I.E. ergeben – eine nicht ungefährliche Überdosierung ist hier beim Abmessen der Dosis minimiert. Das gesetzliche Vergleichsprodukt (Vigantol Öl) enthält die achtfache Gesamtwirkstoffmenge und ist schwieriger für Kleinkinder zu dosieren. Nach der neuen Regelung würde der erlaubte Preis für DeVit linear auf 36 Cent pro Packung festgelegt – weit unterhalb der Produktionskosten.

 

Reisekrankheit bei Kindern: Überdosierungsschutz wird bestraft

VomiSaft – fünf Einzelflaschen à 6 ml mit je 24 mg Dimenhydrinat, speziell für Kinder entwickelt – macht Überdosierungen durch die Einzelportionierung praktisch unmöglich. Das Vergleichsprodukt (VOMEX A Sirup) enthält 330 mg Dimenhydrinat in 100 ml. Der erlaubte Preis für VomiSaft würde nach der neuen Regelung auf zirka 2,17 Euro gedeckelt – und damit weit unter die Produktionskosten der aufwendigen Einzelabfüllung fallen.

„Solche Produkte sind dafür gemacht, Überdosierungen zu vermeiden und die Anwendung für Eltern sicherer zu machen – und genau dieser Anspruch wird künftig abgestraft“, so Zöller.

„Das Gesetz belohnt ausgerechnet große Packungen mit hoher Wirkstoffmenge, obwohl kindgerechte Präparate gerade durch niedrige Konzentrationen und präzise Dosierbarkeit sicher gemacht werden. Das ist eine Logik, die Kindersicherheit systematisch benachteiligt.“

Philipp Zöller, Geschäftsführender Gesellschafter

Orale Glucosetoleranztest-Lösung: Eingestellte Produkte als ewige Preisfalle

Besonders absurd zeigt sich die neue Regelung am Beispiel des oralen Glukosetoleranztests: Das Referenzprodukt (Accu-Chek Glucosetest) wurde wegen Unwirtschaftlichkeit vom Markt genommen – zu einem Nettopreis von zirka 3 Euro. InfectoPharm entwickelte ein eigenes Produkt und schloss die entstandene Versorgungslücke. Unter der neuen Regelung wäre das nicht möglich gewesen: Selbst ein Produkt, das wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt wurde, bleibt als gesetzliche Preisreferenz für mindestens zwei Jahre nach der offiziellen Marktabmeldung bestehen. Der defizitäre Preis von 3 Euro wäre zur verpflichtenden gesetzlichen Preisobergrenze geworden.

 

Eisentropfen für Kleinkinder: Eine Versorgungslücke, die offen bleibt

Genau das passiert nun bei dringend benötigten Eisentropfen: Ferro Sanol Tropfen, als einziges Arzneimittel mit zweiwertigem Eisen, wurden beim unwirtschaftlichen Preis von 2,17 Euro vor Kurzem eingestellt. Der Versorgungsmangel ist real: Eisenmangel bei Kleinkindern kann zu schwerwiegenden Entwicklungsstörungen führen, über 200.000 Packungen pro Jahr werden benötigt.

Zweiwertiges Eisen ist aufgrund der besseren Resorption Mittel der Wahl. Ein Nachfolgeprodukt durch die geplante Änderung leider nicht mehr realisierbar.

 

Neue Indikationen bekannter Wirkstoffe: Sinnvolle Innovation wird unwirtschaftlich

Auch Erwachsenenpräparate sind betroffen. Der Wirkstoff in Ivermectin-Creme ist bisher zur Behandlung von Rosazea zugelassen. Aktuelle Studien belegen vielversprechende Wirksamkeit auch gegen Skabies, eine hochansteckende Hauterkrankung. Da es sich um denselben Wirkstoff in vergleichbarer Darreichungsform handelt, würde die neue Regelung den Preis einer Skabies-Creme automatisch an den Preis der bereits am Markt befindlichen Rosazea-Creme koppeln – obwohl für die neue Zulassung vollständig eigene klinische Studien, Entwicklungskosten und Zulassungsverfahren erforderlich sind.

„Das Gesetz setzt pharmakologisch völlig unterschiedliche Produkte allein auf Basis von Wirkstoff und Darreichungsform gleich“, sagt Zöller. „Diese Innovation wird schlicht nicht stattfinden.“

Das strukturelle Problem: Unkalkulierbares Investitionsrisiko

Die Neuregelung schafft ein Investitionsrisiko, das über die eigenen Produkte hinausgeht. Entwickelt Unternehmen A über fünf Jahre eine kindgerechte Formulierung gegen eine bestimmte Erkrankung, und bringt Unternehmen B kurz vor der Markteinführung – vollständig unabhängig – ein Produkt mit demselben Wirkstoff, aber für eine andere Indikation zu einem günstigeren Preis auf den Markt, kollabiert der erlaubte Preis für das Kinderpräparat sofort. Fünf Jahre Entwicklung und Millionen Euro Investition wären schlagartig wertlos. Das Arzneimittel würde Patienten niemals zur Verfügung stehen.

Ungleiche Last, minimale Ersparnis – und verfassungsrechtliche Bedenken

InfectoPharm stellt sich einer fairen Kostenbeteiligung aller Marktteilnehmer nicht entgegen. Eine gleichmäßige Umverteilung der finanziellen Belastungen auf Apotheken, Pharmahersteller, Ärzteschaft und Patienten ist grundsätzlich ein legitimer politischer Ansatz. Doch die aktuelle Regelung zur Ausweitung des Preismoratoriums bringt keine Ersparnis. Im Gegenteil, sie setzt sogar Fehlanreize, da Präparate mit möglichst viel Wirkstoff preislich belohnt werden. Im Gegenzug dafür werden aufwendige Kinderarzneimittel mit wenig Wirkstoff faktisch bestraft.

Darüber hinaus ist die geplante Regelung nach Einschätzung von InfectoPharm verfassungsrechtlich höchst bedenklich, und noch dazu ein bürokratisches Fehlkonstrukt.

„Wenn wir Produktentwicklungen einstellen müssen, weil ihre Herstellung politisch preislich unter die Produktionskosten gedrückt wird, geht es nicht mehr um Zahlen, sondern um Kinder, für die es im Zweifel keine passenden Therapien gibt“, sagt Zöller zusammenfassend.

Forderung: Preismoratorium überprüfen und geplante Änderungen streichen

InfectoPharm appelliert eindringlich an das Bundesministerium für Gesundheit und den Deutschen Bundestag, die geplante Ausweitung des Preismoratoriums auf den Gesamtmarkt zu überprüfen und ersatzlos zu streichen. Als deutsches, forschungsnahes Mittelstandsunternehmen mit Schwerpunkt Kinderarzneimittel bietet InfectoPharm an, die praktischen Folgen der Neuregelung in Hintergrundgesprächen anhand konkreter Versorgungsdaten und Beispiele zu erläutern.

Kurzfassung

InfectoPharm warnt vor schwerwiegenden Versorgungsrisiken für Kinderarzneimittel durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Das mittelständische Unternehmen aus Heppenheim kritisiert die Ausweitung des Preismoratoriums, das neue Präparate an den niedrigsten Marktpreis eines vergleichbaren Produkts koppelt – unabhängig von Indikation, Entwicklungsaufwand oder Unternehmen.

Kindgerechte Darreichungsformen wie Vitamin-D-Tropfen für Säuglinge oder Reisekrankheitsmittel für Kinder würden dadurch unwirtschaftlich.

Besonders kontraproduktiv: Selbst Produkte, die wegen Unwirtschaftlichkeit vom Markt genommen wurden, bleiben als Preisreferenz bestehen und verhindern so, dass Versorgungslücken geschlossen werden.


Das Unternehmen fordert das Bundesgesundheitsministerium und den Bundestag auf, die Neuregelung zu stoppen und warnt vor wachsenden Versorgungslücken bei vulnerablen Patientengruppen.

 

Firmenkontakte

Philipp Zöller
Geschäftsführender Gesellschafter von InfectoPharm
E-Mail: kontakt@infectopharm.com

Maike Petersen
Unternehmenskommunikation/Presse
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apotheke adhoc
Infectopharm schlägt Alarm
Spargesetz: Kahlschlag bei Kinderarzneimitteln
Patrick Hollstein, 06.05.2026 14:21 Uhr
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