Pressemitteilung – Nach der erfolgreichen Markteinführung von OtoMyk durch die InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH im August 2025, sind die Clotrimazol-haltigen Ohrentropfen zur Behandlung einer pilzbedingten Otitis externa nun voll erstattungsfähig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits in seiner Sitzung am 17. Juli 2025 die Aufnahme von Clotrimazol zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa (Otomykose) in die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Diese Änderung wurde nun mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtswirksam, sodass OtoMyk ab dem 09. Oktober 2025 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig ist und Mehrkosten für Patienten entfallen.
Über OtoMyk

Die innovative Formulierung als konservierungsmittelfreie Ohrentropfen ermöglicht eine effektive Behandlung von Otomykosen. Zudem wird über ein einfaches Behandlungsschema (2x täglich über 14 Tage) und anwenderfreundliche Einzeldosen eine hohe Therapietreue der Patienten erreicht. Aufgrund der guten Verträglichkeit und Sicherheit eignen sich OtoMyk Ohrentropfen bereits für Patienten ab dem Alter von einem Monat.
Pressekontakte
Dr. Claudia Knauer
Wissenschaftliche Produktmanagerin
Tel.: 06252 / 957000
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Silke Ruland
Leitung Marketing Rx
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